Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude



Energieausweis nach DIN 4108-6 / 4701-10 für Wohngebäude Die Erstellung eines Energieausweises als Energiebedarfsberechnung erfolgt anhand von Bestandsunterlagen oder einer Neubauplanung (z.B. Bauantragspläne). Aus diesen Unterlagen werden die erforderlichen Daten für die ingenieurmäßige Erhebung abgeleitet. Bei Bestandsgebäuden wird so der IST-Zustand Ihres Gebäudes abgebildet und in Absprache mit Ihnen wird dann eine mögliche Sanierungsmaßnahme bilanziert. Beim Neubau wird vorab das energetische Ziel festgelegt. Der Energieausweis dient auch zur Beantragung von Fördermitteln der KfW-Bank.

Energieausweis nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude Die Energiebedarfsberechnung nach DIN V 18599 wird bei der energetischen Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden angewandt. Für Nichtwohngebäude ist sie zwingend und findet somit Anwendung, wenn Nichtwohngebäude vermietet, verkauft, saniert oder neu errichtet werden.

Die Erstellung eines Energieausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude verläuft folgendermaßen:

- Vor-Ort-Begehung des Objekts (Bestand)
- Beratungsgespräch
- Datenerhebung und Erstellung der Energiebedarfsrechnung anhand von Planungsunterlagen (Neubau) oder Bestandsplänen (Bestand)


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